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Steuerberater-Checkliste: 14 Prüffragen für das Marketing deiner Kanzlei

Prüf, ob deine Website die Mandanten und Mitarbeiter bringt, die du suchst. Und ob jede Aussage darauf zu deinem Berufsrecht passt.

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Die 14 Prüffragen der Steuerberater-Checkliste

Die Liste ist für Steuerkanzleien, die über ihre Website Mandanten oder Mitarbeiter gewinnen wollen. Die Fragen 1 bis 8 drehen sich um Google, Bewertungen und Stellen, die Fragen 9 bis 14 um dein Berufsrecht.

  1. Weißt du, ob deine Website gerade Mandanten oder Mitarbeiter bringen soll?

    Im Juli 2026 meldeten 64,7 Prozent der Rechts- und Steuerberatungen einen Mangel an Fachkräften (ifo Institut). Was dir mehr fehlt, entscheidet, welche Seiten zuerst entstehen.

  2. Nennt deine Website die Mandanten, die du willst, mit ihrem Wort?

    Gefragt nach einem Steuerberater für einen Handwerksgründer in Lahr, nannte ChatGPT zuerst die Kanzlei, die Handwerksbetriebe ausdrücklich nennt. „Unternehmen und Privatpersonen“ passt auf jede Kanzlei.

  3. Hat jeder Schwerpunkt eine eigene Seite?

    Darauf stehen die Fragen dieser Mandanten und dein Ort. Bei „Steuerberater für Ärzte Offenburg“ waren in unserer Stichprobe acht von neun Treffern Verzeichnisse.

  4. Hat jeder Steuerberater eine eigene Seite?

    Wer einen Brief vom Finanzamt auf dem Tisch hat, schaut genau hin, wem er seine Unterlagen gibt. Zeig Foto, Berufsbezeichnung und Werdegang, dazu das Team mit Namen.

  5. Ist dein Google-Unternehmensprofil vollständig?

    Name, Adresse und Telefon stehen dort genau wie auf der Website, in Das Örtliche und Gelbe Seiten. Bei der allgemeinen Frage nach einem Steuerberater las ChatGPT genau diese Einträge.

  6. Wird jeder Mandant nach dem Auftrag um eine Bewertung gebeten?

    Ein guter Moment ist die Übergabe des Jahresabschlusses, per E-Mail mit Link. Rabatte oder Geschenke als Dank sind laut Google tabu.

  7. Hat jede offene Stelle eine eigene Seite?

    Nur dann kann die Google-Stellensuche sie zeigen. Nenn echte Vorteile, etwa eine Gehaltsspanne, Tage im Homeoffice oder die Fortbildung zum Steuerfachwirt.

  8. Verschwinden besetzte Stellen sofort?

    Lass ein Enddatum eintragen oder nimm die Seite offline. Sonst zeigt Google weiter eine Stelle, die es nicht mehr gibt.

  9. Informiert jede Aussage sachlich?

    Werbung ist erlaubt, soweit sie sachlich über deine Arbeit informiert (StBerG § 57a). „Garantiert mehr Erstattung“ und Superlative ohne Beleg gehören nicht dazu.

  10. Gibst du frei, was Agentur und Portale für dich schreiben?

    Berufswidrige Werbung durch andere ist unzulässig (BOStB § 9 Abs. 1). Texte, Anzeigen und Einträge von Dritten gehen deshalb über deinen Tisch.

  11. Stehen Fachberater, Zertifikate und Schwerpunkte richtig?

    Einen Fachberatertitel führst du nur nach Verleihung durch die Kammer. Zertifikate und Schwerpunkte stehen getrennt von Name und Berufsbezeichnung, und du kannst sie belegen (BOStB § 9).

  12. Verraten Antworten auf Bewertungen nichts aus dem Mandat?

    Auch nicht, ob jemand Mandant ist (StBerG §§ 57, 62). Antwortet dein Team, muss es in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.

  13. Nennt das Impressum Kammer, Berufsrecht und Haftpflicht?

    Nenn außerdem die Berufsbezeichnung und den Staat, der sie verliehen hat. Die berufsrechtlichen Regeln stehen samt Fundort dabei (DDG § 5, DL-InfoV § 2).

  14. Sind Stellenanzeigen neutral formuliert?

    Titel und Anforderungen benachteiligen niemanden wegen Geschlecht, Alter oder Herkunft (AGG § 11). „Bis 30 Jahre“ fliegt also raus.

Alle 14 Prüffragen auf einer Seite. Zum Abhaken in der nächsten Teambesprechung.

Checkliste herunterladen

So arbeitest du mit der Steuerberater-Checkliste

  1. Ziel festlegen

    Entscheide vor dem ersten Haken, ob du gerade Mandanten oder Mitarbeiter suchst. Die passenden Fragen arbeitest du zuerst ab.

  2. Namen eintragen

    Leg fest, wer im Team um Bewertungen bittet und die Stellenseiten pflegt. Ohne festen Namen bleibt es liegen.

  3. Berufsrecht prüfen

    Die Fragen 9 bis 14 prüfst du selbst. Was im Einzelfall erlaubt ist, sagt dir deine Steuerberaterkammer.

  4. Jährlich wiederholen

    Nimm dir die Liste einmal im Jahr vor, wenn die Erklärungen raus sind.

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