+49 151 56 83 07 38

kontakt@danielschoch.com

×

Kostenlos, ohne Anmeldung

Heilpraktiker-Checkliste: 13 Prüffragen zu Werbung und Website

Prüf Seite für Seite, ob deine Texte zum Heilmittelwerbegesetz passen und ob Patienten deine Praxis finden. Du brauchst dafür nur deine Website und deinen Erlaubnisbescheid.

  • 13 Prüffragen
  • Eine Seite zum Ausdrucken
  • Ohne E-Mail-Adresse
Checkliste herunterladen PDF, eine Seite, 188 KB, Stand Oktober 2026
Erst die Punkte ansehen
Vorschau der Heilpraktiker-Checkliste mit 13 Prüffragen zu Werbung und Website PDF

Die 13 Prüffragen der Heilpraktiker-Checkliste

Die Liste ist für Heilpraktiker mit eigener Praxis-Website. Die ersten acht Fragen betreffen das Werberecht. Die übrigen fünf zeigen, ob Patienten dich bei Google und in Portalen finden.

  1. Steht auf keiner Seite ein Heilversprechen?

    Sätze wie „hilft sicher“ oder „endlich schmerzfrei“ verbietet § 3 HWG. Beschreib stattdessen, was in einer Sitzung passiert und wie lange sie dauert.

  2. Behauptest du nur Wirkungen, die du belegen kannst?

    Wer mit einer Wirkung wirbt, muss sie im Streitfall wissenschaftlich belegen. So hat es das Oberlandesgericht Köln 2025 festgehalten. Ist die Wirkung deines Verfahrens umstritten, lass sie weg.

  3. Fehlen die Krankheiten aus der Liste im Anhang des HWG?

    Krebs, Suchtkrankheiten außer der Nikotinsucht und meldepflichtige Infektionskrankheiten haben in Texten über deine Behandlungen nichts verloren (§ 12 HWG). Das gilt auch für Ratgeber auf deiner Website.

  4. Legen Fallgeschichten, Fotos und Patientenstimmen keine Heilung nahe?

    Was eine Heilung nahelegt, gehört nicht auf deine Website (§ 11 HWG). Das gilt auch für Google-Bewertungen, die du dort einbindest.

  5. Steht nirgends „von Ärzten empfohlen“?

    Der Satz ist ohne Einschränkung verboten, auch wenn die Empfehlung echt ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Such auch auf Instagram und Facebook danach.

  6. Steht deine Erlaubnis so da wie im Bescheid?

    Übernimm die Bezeichnung wörtlich aus deinem Bescheid. Nichts darf nach Arzt oder Psychotherapeut klingen (§ 132a StGB).

  7. Deckt deine Erlaubnis jede angebotene Leistung ab?

    Manche übertragbaren Krankheiten, darunter alle sexuell übertragbaren, darf nur ein Arzt behandeln (§ 24 IfSG). Was Ärzten vorbehalten ist, steht deshalb nicht auf deiner Website.

  8. Nennt das Impressum Telefon und Aufsichtsbehörde?

    Dazu gehören Name, Anschrift und E-Mail (§ 5 DDG). Welche Behörde deine Praxis beaufsichtigt, sagt dir dein Gesundheitsamt.

  9. Hat jedes Verfahren eine eigene Seite?

    Wer in Lörrach nach Osteopathie sucht, will mehr als eine Zeile unter „Leistungen“. Beschreib je Verfahren Ablauf, Dauer, Kosten, für wen es gedacht ist und wann du an einen Arzt verweist.

  10. Gibt es eine Seite über dich?

    Bevor dir jemand seinen Rücken anvertraut, will er wissen, wer du bist. Zeig Foto, Ausbildung mit Institut und Jahr, deine Erlaubnis und Mitgliedschaften.

  11. Sind jameda-Profil und Verbandseintrag vollständig?

    In unserer Stichprobe vom Oktober 2026 las ChatGPT in allen sechs Antworten jameda. Trag dort und beim Verband Verfahren, Ausbildung und Kosten so ein wie auf der Website.

  12. Ist dein Google-Unternehmensprofil vollständig?

    Pflege Verfahren, Sprechzeiten und Fotos. Schreib Name, Adresse und Telefon Buchstabe für Buchstabe so wie auf deiner Website.

  13. Werden alle Patienten um eine Bewertung gebeten?

    Bitte jeden, auch die, von denen du kein Lob erwartest. Schick nach der letzten Sitzung eine Nachricht mit Link, ohne Rabatt oder Gratis-Sitzung als Dank.

Alle 13 Prüffragen auf einer Seite. Zum Abhaken neben dem Bildschirm, Seite für Seite deiner Website.

Checkliste herunterladen

So arbeitest du mit der Heilpraktiker-Checkliste

  1. Seite für Seite

    Öffne jede Seite deiner Website und lies sie mit den Fragen 1 bis 8 daneben. Jedes Nein notierst du direkt am Rand.

  2. Vor jedem Beitrag

    Neue Texte und Beiträge in sozialen Medien laufen vor dem Veröffentlichen durch dieselben acht Fragen. Das HWG gilt dort genauso.

  3. Im Zweifel fragen

    Heilpraktiker haben keine Kammer, die sie berät. Frag deinen Berufsverband oder einen Anwalt für Medizinrecht, bevor ein heikler Satz online geht.

  4. Profile nachziehen

    Ändert sich ein Verfahren oder ein Preis, passt du Website, jameda, Verband und Google im selben Zug an.

13 Prüffragen als PDF Herunterladen