YMYL: was Google bei Gesundheit, Recht und Geld strenger prüft
Du führst eine Praxis oder Kanzlei oder berätst in Geldfragen? Hier erfährst du, worauf Google bei dir genauer schaut und wie deine Website Vertrauen zeigt.
Key Facts zu diesem Artikel
Kurz-Zusammenfassung
YMYL steht für „Your Money or Your Life“. So nennt Google Themen, bei denen falsche Angaben Gesundheit, Geld oder Sicherheit gefährden. Websites von Praxen, Kanzleien und Steuerberatern gehören meist dazu. Google gewichtet dort Erfahrung, Fachwissen, Autorität und vor allem Vertrauen stärker, kurz E-E-A-T. Deine Website muss zeigen, wer bei dir berät, mit welcher Qualifikation, und was andere über dich sagen.
Was du hier lernst
- Ob deine Praxis oder Kanzlei unter YMYL fällt
- Was Google bei YMYL mit E-E-A-T prüft
- Wie deine Website Vertrauen zeigt, bei Google und in KI-Antworten
Wann ist das für dich relevant?
- Du führst eine Praxis, eine Kanzlei oder eine Steuerkanzlei.
- Du berätst Menschen zu Geld, Versicherung oder Vorsorge.
- Deine Website ist älter und zeigt kaum, wer bei dir arbeitet.
Wie groß sind Aufwand und Nutzen?
- Nutzen: Google traut deiner Website, und wer Rat sucht, findet dich.
- Du bekommst zehn Prüfpunkte, mit denen du deine Website selbst durchgehst.
- Dein Aufwand: Du lieferst Qualifikationen und gibst jeden fachlichen Text frei.
Was bedeutet YMYL, und betrifft es deine Praxis oder Kanzlei?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Der Begriff stammt aus den Richtlinien, nach denen Google seine Suchergebnisse von Menschen prüfen lässt. Dort steht, welche Themen dazugehören.
Welche Themen zu YMYL zählen
Google nennt vier Bereiche. Zwei davon betreffen dich:
- Gesundheit und Sicherheit: Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker.
- Finanzielle Sicherheit: Steuerberater sowie Finanz- und Versicherungsberater.
Die beiden anderen, Staat und Gesellschaft sowie Sonstiges, kannst du außen vor lassen. Recht nennt Google nicht als eigenen Bereich. Eine falsche Auskunft zu Kündigung, Scheidung oder Erbe kann aber Geld und Existenz kosten. Ich ordne Kanzleien deshalb klar als YMYL ein.
Die Prüffrage: Fachleute oder Freunde?
Google stuft Themen ab, von harmlos bis heikel. Für Zweifelsfälle stellen die Richtlinien zwei Fragen:
- Würde ein vorsichtiger Mensch hier Fachleute suchen, weil schon kleine Fehler schaden können? Dann ist das Thema wahrscheinlich YMYL.
- Würden die meisten dazu einfach Freunde fragen? Dann eher nicht.
| Thema | Einordnung in Googles Richtlinien |
|---|---|
| Wann gehe ich in die Notaufnahme? | klar YMYL, ein schlechter Rat kann ernsthaft schaden |
| Wie oft wechsle ich meine Zahnbürste? | vielleicht YMYL, ein kleiner Fehler schadet kaum |
| Wie fülle ich ein Steuerformular aus? | YMYL, weil der Rat laut Google von Fachleuten kommen sollte |
| Wie oft wasche ich meine Jeans? | kein YMYL |
Für deine Website heißt das: Deine Leistungsseiten und Fachbeiträge stehen auf der strengen Seite. Die Seite mit den Sprechzeiten eher nicht.
E-E-A-T: Was prüft Google bei YMYL-Themen genauer?
Ob es deiner Website vertrauen kann. Google fasst das unter dem Kürzel E-E-A-T zusammen. Es steht für vier englische Wörter:
- Experience, Erfahrung: Hat der Autor das Thema selbst erlebt oder damit gearbeitet?
- Expertise, Fachwissen: Hat er die Ausbildung dafür?
- Authoritativeness, Autorität: Nennen andere ihn als Anlaufstelle?
- Trustworthiness, Vertrauen: Stimmt, was auf der Seite steht?
Vertrauen ist laut Google das wichtigste der vier. Bei YMYL-Themen geben Googles Systeme vertrauenswürdigen Inhalten noch mehr Gewicht. So steht es in Googles Leitfaden für hilfreiche Inhalte, zuletzt aktualisiert im Oktober 2026.
Erfahrung oder Fachwissen: wer worüber schreibt
Erfahrung zählt, reicht aber nicht überall. Laut den Richtlinien muss manche Auskunft von Fachleuten kommen. Für eine Physiotherapiepraxis in Freiburg heißt das zum Beispiel:
- „Wie läuft die erste Stunde bei uns ab?“ darf dein Team aus Erfahrung erzählen.
- „Wann muss ich mit Rückenschmerzen zum Arzt?“ gehört in die Hand einer Fachperson, mit Namen.
Bei einer Steuerkanzlei in Lahr ist es genauso: Das Erstgespräch beschreibt das Team, die Frage nach absetzbaren Kosten beantwortet der Steuerberater.
Woher Google sein Bild von dir bekommt
Die Richtlinien nennen drei Quellen:
- Was du über dich sagst: Über-uns-Seite, Team, Werdegang, Qualifikationen.
- Was andere über dich sagen: Bewertungen, Presseberichte, Empfehlungen. Bei YMYL zählt laut Google besonders, was Fachleute sagen, etwa Berufsverbände.
- Was deine Seite selbst zeigt: wie gut und wie richtig der Inhalt ist.
Bewerten Googles Prüfer deine Website?
Nein. Niemand bei Google liest deine Website und gibt ihr eine Note. Googles Systeme sortieren selbst, nach den Grundsätzen aus den Richtlinien. Richte deine Website danach aus, dann triffst du beides.
YMYL bei Google: Warum hast du als Praxis oder Kanzlei gute Chancen?
Weil der Wettbewerb oft schläft. Das ist meine Erfahrung aus Projekten mit Praxen, Kanzleien und Steuerberatern. Viele sind ausgelastet und kümmern sich kaum um ihre Website. Den Satz „Ich brauche keine Kunden, ich brauche Mitarbeiter“ habe ich in ersten Gesprächen am häufigsten gehört. Eine Praxis, die seit einem halben Jahr jemanden für den Empfang sucht, freut sich über den nächsten Neupatienten ungefähr so sehr wie über die Betriebsprüfung.
Was unsere Messung in Südbaden zeigt
Wir haben im Oktober 2026 nachgesehen, wer bei Suchen wie „Zahnarzt Lörrach“ oder „Anwalt Arbeitsrecht Freiburg“ vorn steht:
- Vier Suchen, 40 Treffer auf der ersten Seite: 28 davon waren die eigenen Websites von Praxen und Kanzleien.
- Portale wie jameda, Doctolib oder anwalt.de standen bei keiner der Suchen auf der ersten Seite.
- In der Google-Karte reichten typischerweise rund 40 Bewertungen für einen der drei Plätze vorn. Jeder vierte dieser Plätze ging sogar an einen Eintrag mit weniger als zehn.
Du brauchst also keine dreistellige Zahl an Bewertungen, um vorn zu stehen. Erfüllt deine Website die Anforderungen aus diesem Beitrag, kommst du oft recht einfach nach vorn. Suchst du vor allem Personal, gib jeder offenen Stelle eine eigene Seite. Wie das mit der Google-Jobsuche klappt, steht im Beitrag SEO für Ärzte.
Neu gegründet oder übernommen: der längere Weg
Startest du mit einer neuen Internetadresse, baust du Googles Vertrauen von null auf. Das dauert Monate. Drei Dinge verkürzen den Weg:
- eigene Fachbeiträge über längere Zeit
- Signale von außen: Bewertungen, Einträge bei Kammern und Verbänden, Erwähnungen auf fremden Seiten
- Partner, die dich auf ihrer Website nennen, etwa Kollegen anderer Fachrichtungen
Übernimmst du eine Praxis oder Kanzlei, frag deinen Vorgänger, ob du seine Internetadresse weiterführen darfst. Gründest du gerade, fang früh an.
YMYL in KI-Antworten: Wen zitieren Google und ChatGPT?
Auch deine Patienten und Mandanten fragen inzwischen eine KI. Laut Bitkom (Juni 2026) holt sich jeder dritte KI-Nutzer in Deutschland dort Rat zu Gesundheitsfragen, jeder fünfte zu Geldfragen.
Googles KI-Übersicht: oft bei Ratgeberfragen, selten bei Ortssuchen
Wir haben im Oktober 2026 zwölf Fragen aus Gesundheit, Recht und Geld bei Google gestellt, etwa „Physiotherapie ohne Rezept“ oder „Kündigungsschutz Kleinbetrieb“. Alle zwölf zeigten eine KI-Übersicht über den Treffern. Rund jede sechste ihrer Quellen war die Website einer einzelnen Praxis oder Kanzlei (14 von 78). Am meisten bei Fragen, die Patienten im Alltag stellen: Bei „Physiotherapie ohne Rezept“ kamen vier von fünf Quellen von Praxen. Fachbeiträge zu solchen Fragen haben also eine echte Chance, zitiert zu werden.
Sucht jemand „Zahnarzt Lörrach“, zeigt Google dagegen keine KI-Übersicht, sondern die Karte. Dort zählt dein Unternehmensprofil. Für dich gelten in der KI-Übersicht dieselben Regeln wie in der Suche. Bei YMYL-Fragen wählt Google die Quellen aber noch strenger aus (Google, Mai 2025, Neueres hat Google dazu nicht gesagt). Die drei Hebel weiter unten zählen hier also doppelt.
ChatGPT zitiert bei Rechtsfragen vor allem Behörden
Auf allgemeine Rechtsfragen zitierte ChatGPT in einem US-Test nur Behördenseiten (Lily Ray, Search Engine Journal, August 2026). Für Deutschland gibt es so einen Test noch nicht. Rechne also nicht damit, dass ChatGPT deine Kanzlei für „Was gilt beim Kündigungsschutz?“ nennt. Deine Chance ist die Frage nach einem Anwalt vor Ort. Dafür muss stimmen, was Bewertungen und Verzeichnisse über dich sagen. Welche Quellen KI-Assistenten besonders oft zitieren, steht im Beitrag über Branchenverzeichnisse und Bewertungen.
Wie zeigt deine Website Vertrauen? Drei Hebel für YMYL
Diese drei Dinge unterschätzen Praxen und Kanzleien am häufigsten:
1. Zeig, wer bei dir berät
Patienten und Mandanten wollen vorher wissen, mit wem sie es zu tun haben. Google auch. Dafür brauchst du:
- eine Teamseite mit Foto, Werdegang, Qualifikationen und Zulassungen
- unter jedem Fachbeitrag Name und Datum: wer ihn geschrieben hat, wer ihn geprüft hat
- Mitgliedschaften in Kammern und Verbänden, mit Link, wo es einen gibt
Erfundene Autoren oder geschönte Titel nennen die Richtlinien ausdrücklich als Grund für die schlechteste Bewertung.
2. Gib jeder Leistung und jedem Rechtsgebiet eine eigene Seite
Ein Anwalt mit fünf Rechtsgebieten listet sie oft auf einer einzigen Seite „Leistungen“ auf. Wer „Anwalt Erbrecht Freiburg“ sucht, landet dann auf einer Liste, die sein Problem in einer Zeile erwähnt. Eine eigene Seite erklärt, für wen die Leistung gedacht ist, wie es abläuft und womit du hilfst. Für Google ist sie die passendere Antwort, für den Suchenden auch. Schreib dabei nur aus, wofür du zugelassen oder ausgebildet bist.
3. Bitte alle Patienten und Mandanten um eine Bewertung
Bewertungen schreiben vor allem die Unzufriedenen. Die Zufriedenen erzählen es höchstens beim Viertele. Ein Beispiel, gerundet:
- Zehn Patienten oder Mandanten, neun davon zufrieden.
- Einer der neun schreibt eine Bewertung mit fünf Sternen.
- Der eine Unzufriedene schreibt eine mit einem Stern.
- Online steht jetzt ein Schnitt von drei Sternen.
Deshalb gehört die Bitte um eine Bewertung zum festen Ablauf, nach jedem Termin. Viele ausführliche, echte Bewertungen gelten auch in Googles Richtlinien als Zeichen für einen guten Ruf. Für Bewertungen hat Google eigene Regeln:
- Erlaubt: alle bitten, per Link oder QR-Code.
- Verboten: nur die Zufriedenen fragen.
- Verboten: drängen, solange jemand noch bei dir sitzt.
- Verboten: Geld, Rabatt oder eine Gratisleistung als Dank.
Gefälschte Bewertungen sind in Deutschland zudem nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Zeigst du Bewertungen auf deiner Website, schreib dazu, ob und wie du prüfst, dass sie echt sind. Und wenn du antwortest, gilt die Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch). Schreib nichts über den Fall, im Zweifel nicht einmal, dass jemand bei dir war.
YMYL und Berufsrecht: Welche Regeln gelten für deinen Beruf?
Neben Googles Richtlinien gilt das Berufs- und Werberecht deines Berufs. Googles Richtlinien sind eine Hausordnung, dein Berufsrecht ist Gesetz. Hier die wichtigste Regel je Beruf:
Tabelle seitlich wischen →
| Beruf | Wichtigste Regel für die Website | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten | Werbung darf nicht irreführen: kein sicherer Behandlungserfolg und keine Wirkung, die eine Behandlung nicht hat (Heilmittelwerbegesetz) | SEO für Ärzte |
| Heilpraktiker | Dieselbe Regel, und sie trifft besonders Verfahren, deren Wirkung umstritten ist | Heilpraktiker-Werbung |
| Anwälte | Werbung nur sachlich und nicht irreführend (Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung der Anwälte). Mit Mandanten wirbst du nur, wenn sie ausdrücklich eingewilligt haben. „Fachanwalt“ nur mit Erlaubnis der Kammer | Werbung für Rechtsanwälte |
| Steuerberater | Werbung nur als sachliche Information über deine Arbeit, nicht gezielt um einen einzelnen Auftrag (Steuerberatungsgesetz) | Marketing für Steuerberater |
| alle | Impressum mit Berufsbezeichnung, Kammer und Berufsordnung, soweit dein Beruf das verlangt (Digitale-Dienste-Gesetz) | Checkliste in diesem Beitrag |
Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du deine Kammer oder deinen Berufsverband.
YMYL-Anforderungen: Wer übernimmt was?
Wir übernehmen alles, bis auf die fachliche Freigabe. So machen wir es in unserer SEO-Betreuung. Bewertungen und Firmeneinträge kann dein Team pflegen, nachdem wir es ihm gezeigt haben. Zwei Dinge bleiben bei dir.
Das machen wir für dich
- Für jede Leistung und jedes Rechtsgebiet eine eigene Seite schreiben, auf Grundlage des Gesprächs mit dir.
- Team- und Über-uns-Seite mit Qualifikationen, Zulassungen und Mitgliedschaften aufbauen.
- Fachbeiträge zu den Fragen deiner Patienten oder Mandanten schreiben, mit Autor und Datum.
- Prüfen, ob deine Angaben bei Kammern, Verbänden und Portalen mit deiner Website übereinstimmen.
Das machen wir, oder dein Team übernimmt es
- Alle Patienten oder Mandanten nach dem Termin per Nachricht mit Link um eine Bewertung bitten. Am besten fragt der Empfang, weil er die Leute kennt.
- Auf Bewertungen antworten.
- Das Google-Unternehmensprofil aktuell halten.
Das bleibt bei dir
- Jede fachliche Aussage prüfen und freigeben. Die Fachperson bist du.
- Belege liefern: Zulassungen, Fortbildungen, Mitgliedschaften.
Kostenlose Checkliste zum Mitnehmen
Zehn Prüfpunkte für eine Website, der Patienten und Mandanten trauen
Ned lang schwätze, mache: Geh die zehn Punkte heute mit deiner Website durch. Hak ab, was stimmt. Jeder offene Punkt ist eine Aufgabe für dich, dein Team oder deine Agentur.
- Steht auf der Teamseite, wer bei dir berät, mit Qualifikation und Zulassung?
- Steht unter jedem Fachbeitrag, wer ihn geschrieben oder geprüft hat?
- Kommt jeder fachliche Rat von jemandem, der dafür ausgebildet ist?
- Hat jede Leistung und jedes Rechtsgebiet eine eigene Seite?
- Bittet dein Team alle Patienten oder Mandanten um eine Bewertung?
- Verrät keine Antwort auf eine Bewertung etwas über den Fall?
- Steht bei Bewertungen auf deiner Website, wie du ihre Echtheit prüfst?
- Stimmen Name, Adresse, Telefon und Sprechzeiten überall überein?
- Verspricht kein Satz einen sicheren Erfolg?
- Steht im Impressum, was dein Berufsrecht verlangt?
Wie lange dauert SEO bei YMYL-Themen?
Rechne mit sechs bis neun Monaten, bis du die Wirkung an deinen Anfragen merkst. Bei einer eingesessenen Praxis mit schläfriger Konkurrenz liegt das nach meiner Erfahrung eher am kürzeren Ende. Mit neuer Internetadresse eher am längeren. Die Fachbeiträge aus dieser Zeit arbeiten danach lange für dich. Mehr dazu steht in den Beiträgen Wie lange dauert SEO? und Was kostet SEO?. Alle Beiträge für Praxen, Kanzleien und Steuerberater findest du in der Übersicht SEO für sensible Branchen.
Das Wichtigste zum Mitnehmen
Key Takeaways
- Geh davon aus, dass deine Praxis oder Kanzlei unter YMYL fällt.
- Zeig auf deiner Website, wer bei dir berät und mit welcher Qualifikation, und gib jeder Leistung eine eigene Seite.
- Lass alle Patienten und Mandanten nach dem Termin um eine Bewertung bitten, durch dein Team oder durch uns.
- Lass die Fachperson schreiben oder prüfen, wo ein Fehler schaden kann, und gib jeden fachlichen Text selbst frei.
- Halte dich an dein Berufsrecht. Es geht Googles Richtlinien vor.
Häufige Fragen zu YMYL
Was heißt YMYL auf Deutsch?
Wörtlich „dein Geld oder dein Leben“. Oft liest du auch „Your Money Your Life“ ohne „or“. Gemeint ist dasselbe.
Was bedeutet E-E-A-T bei YMYL, und ist das ein Rankingfaktor?
E-E-A-T steht für Erfahrung, Fachwissen, Autorität und Vertrauen. Laut Google ist es kein einzelner Rankingfaktor. Googles Systeme richten sich aber danach. Für dich heißt das: Name, Qualifikation und Bewertungen sichtbar machen, siehe Hebel 1 und 3.
Gehört meine Kanzlei zu YMYL, obwohl Google Recht nicht nennt?
Ja. Für mich zählt jede Kanzlei dazu, denn Rechtsfragen entscheiden über Geld und Existenz. Was das für deine Kanzlei-Website heißt, steht im Beitrag Werbung für Rechtsanwälte.
Gilt YMYL auch für Finanz- und Versicherungsberater?
Ja, etwa für einen Versicherungsmakler in Emmendingen. Als Beispiele nennen die Richtlinien Geldanlage und Altersvorsorge. Für dich gelten dieselben Anforderungen an Vertrauen und Fachwissen wie für eine Praxis.
Braucht jede Seite einen Autorenkasten?
Google fragt in seinem Leitfaden, ob Seiten eine Autorenangabe tragen, wo Leser eine erwarten. Bei Fachbeiträgen gehört sie dazu, mit Name, Beruf und Qualifikation. Bei Leistungsseiten genügt aus meiner Sicht eine gute Teamseite.
Darf ich YMYL-Texte für meine Website mit KI schreiben lassen?
Ja, aber nicht ungeprüft. Google verlangt ausdrücklich, alle KI-Texte vor dem Veröffentlichen von Hand zu prüfen. Bei YMYL-Themen zählt jede Aussage. Lies deshalb jeden fachlichen Satz selbst gegen, bevor er online geht.
Hat Google die YMYL-Regeln zuletzt geändert?
Die gültige Fassung der Richtlinien stammt vom 11.09.2025, eine neuere gibt es nicht. Die Checkliste in diesem Beitrag gilt für diese Fassung. Ändert Google die Richtlinien, passen wir den Beitrag an, siehe das Stand-Datum unten.
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Quellen
- Search Quality Rater Guidelines (General Guidelines), Google, Fassung vom 11.09.2025, abgerufen am 10.10.2026 (Abschnitte 0.1, 2.3, 3.3, 3.4, 3.4.1, 4.5.3)
- Hilfreiche, zuverlässige Inhalte erstellen, die Menschen in den Mittelpunkt stellen, Google Search Central, aktualisiert 07.10.2026
- Google Search’s guidance on using generative AI content on your website, Google Search Central, aktualisiert 01.10.2026
- AI Overviews and AI Mode in Search, Google, Mai 2025
- KI-Funktionen und deine Website, Google Search Central, aktualisiert 31.12.2025
- What we can learn from evolving ChatGPT fan-out queries, Lily Ray, Search Engine Journal, 18.08.2026
- Künstliche Intelligenz in Deutschland, Bitkom, Studienbericht Juni 2026 (1.003 Befragte ab 16 Jahren)
- Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, Google, abgerufen am 10.10.2026
- Tipps für mehr Rezensionen, Google Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 10.10.2026
- § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10.10.2026
- § 43b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), mit § 43c, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10.10.2026
- § 6 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Bundesrechtsanwaltskammer, Fassung vom 01.12.2025
- § 57a Steuerberatungsgesetz (StBerG), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10.10.2026
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23b und 23c, gesetze-im-internet.de, Fassung seit 27.09.2026
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10.10.2026
- § 203 Strafgesetzbuch (StGB), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10.10.2026
- Eigene Messung von Schoch & Friends: acht Suchen in Google Maps (Freiburg, Lörrach, Emmendingen, Lahr, Offenburg), zwölf Gesundheits-, Rechts- und Geldfragen bei Google mit KI-Übersicht (Standort Deutschland) und vier Ortssuchen in Südbaden, gemessen am 10.10.2026
Stand: Oktober 2026